absolutjoy
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Premiere: Landgericht Hamburg verbietet bundesweit patchbare Hacker-Receiver
• Einstweilige Verfügung gegen Receiver-Importeur Zehnder GmbH
• Vertriebswege bis zum Endkunden werden verfolgt: Premiere geht gegen alle beteiligten Personen vor
• Seger: „Strafrecht konsequent ausnutzen / empfindliche Schadensersatzansprüche“
München, 05. Mai 2008. Großer Erfolg für Premiere im Kampf gegen den kriminell-organisierten Rechte-Diebstahl: Vor dem Landgericht Hamburg hat der Münchner Premium-Sender eine Einstweilige Verfügung gegen einen Importeur von sogenannten patchbaren Free-To-Air-Receivern erwirkt. Dem Importeur Zehnder ist es ab sofort unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000 Euro oder einer Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten „verboten, Digitalreceiver, deren Firmware (Betriebssoftware) einen sog. Emulator enthält, der das Vorhandensein einer Smartcard simuliert, und die dadurch zusammen mit einer verfügbaren Software die Umgehung des Zugangskontrollsystems der Antragstellerin ermöglichen, herzustellen, einzuführen, zu verbreiten, zu verkaufen, zu gewerblichen Zwecken zu besitzen und/oder deren Absatz zu fördern“ (Ziffer I. der Einstweiligen Verfügung).
Gleichzeitig ordnete das Landgericht Hamburg an, dass die Zehnder GmbH
„sämtliche in ihrem Besitz befindlichen, unter Ziffer I. bezeichneten Receiver, zur Sicherstellung und Verwahrung an den zuständigen Gerichtsvollzieher herauszugeben“ habe.
Ganzer Bericht bei Premiere: Premiere: Landgericht Hamburg verbietet bundesweit patchbare Hacker-Receiver (05.05.2008)
• Einstweilige Verfügung gegen Receiver-Importeur Zehnder GmbH
• Vertriebswege bis zum Endkunden werden verfolgt: Premiere geht gegen alle beteiligten Personen vor
• Seger: „Strafrecht konsequent ausnutzen / empfindliche Schadensersatzansprüche“
München, 05. Mai 2008. Großer Erfolg für Premiere im Kampf gegen den kriminell-organisierten Rechte-Diebstahl: Vor dem Landgericht Hamburg hat der Münchner Premium-Sender eine Einstweilige Verfügung gegen einen Importeur von sogenannten patchbaren Free-To-Air-Receivern erwirkt. Dem Importeur Zehnder ist es ab sofort unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000 Euro oder einer Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten „verboten, Digitalreceiver, deren Firmware (Betriebssoftware) einen sog. Emulator enthält, der das Vorhandensein einer Smartcard simuliert, und die dadurch zusammen mit einer verfügbaren Software die Umgehung des Zugangskontrollsystems der Antragstellerin ermöglichen, herzustellen, einzuführen, zu verbreiten, zu verkaufen, zu gewerblichen Zwecken zu besitzen und/oder deren Absatz zu fördern“ (Ziffer I. der Einstweiligen Verfügung).
Gleichzeitig ordnete das Landgericht Hamburg an, dass die Zehnder GmbH
„sämtliche in ihrem Besitz befindlichen, unter Ziffer I. bezeichneten Receiver, zur Sicherstellung und Verwahrung an den zuständigen Gerichtsvollzieher herauszugeben“ habe.
Ganzer Bericht bei Premiere: Premiere: Landgericht Hamburg verbietet bundesweit patchbare Hacker-Receiver (05.05.2008)




