Blog eines Sunrise-Kunden: Albtraum Sunrise - albtraum-sunrise.com
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Albtraum Sunrise
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> whois albtraum-sunrise.com
Whois Server Version 2.0
Domain names in the .com and .net domains can now be registered
with many different competing registrars. Go to http://www.internic.net
for detailed information.
Domain Name: ALBTRAUM-SUNRISE.COM
Registrar: WILD WEST DOMAINS, LLC
Whois Server: whois.wildwestdomains.com
Referral URL: http://www.wildwestdomains.com
Name Server: NS1.WORDPRESS.COM
Name Server: NS2.WORDPRESS.COM
Status: clientDeleteProhibited
Status: clientRenewProhibited
Status: clientTransferProhibited
Status: clientUpdateProhibited
Updated Date: 25-feb-2012
Creation Date: 25-feb-2012
Expiration Date: 25-feb-2013
>>> Last update of whois database: Thu, 19 Apr 2012 20:41:32 UTC <<<
Registrant:
Domains By Proxy, LLC
DomainsByProxy.com
15111 N. Hayden Rd., Ste 160, PMB 353
Scottsdale, Arizona 85260
United States
Registered through: Automattic
Domain Name: ALBTRAUM-SUNRISE.COM
Created on: 25-Feb-12
Expires on: 25-Feb-13
Last Updated on: 25-Feb-12
Administrative Contact:
Private, Registration ALBTRAUM-SUNRISE.COM@domainsbyproxy.com
Domains By Proxy, LLC
DomainsByProxy.com
15111 N. Hayden Rd., Ste 160, PMB 353
Scottsdale, Arizona 85260
United States
(480) 624-2599 Fax -- (480) 624-2598
Technical Contact:
Private, Registration ALBTRAUM-SUNRISE.COM@domainsbyproxy.com
Domains By Proxy, LLC
DomainsByProxy.com
15111 N. Hayden Rd., Ste 160, PMB 353
Scottsdale, Arizona 85260
United States
(480) 624-2599 Fax -- (480) 624-2598
Domain servers in listed order:
NS1.WORDPRESS.COM
NS2.WORDPRESS.COMDas ist ja echt unglaublich. Was war denn das für ein Vollpfosten, der da die Adresse in Afghanistan "herausgefunden" hat?
Man müsste meinen, dass so etwas nicht vorkommen kann...
Es ist sowieso bedenklich dass man jederzeit jemanden Betreiben kann ohne vorher zu belegen dass die Forderung gerechtfertigt ist. Aber es ist so! Und wie im Blog geschriben wird, auch wenn sich die Betreibung im Nachhinein als ungerechtfertigt herausstellt bleibt der Eintrag bestehen. Viel Glück bei der Wohnungs- oder Jobsuche!
Bei einer eindeutig missbräuchlichen Betreibung kommst du vor Gericht mit Kreditschädigung durch und kannst Schadensersatz verlangen. Das würde ich in einem solchen Fall dem Inkassobüro androhen - und auf jeden Fall eine Rechnung schicken für die Aufwände die ich hatte um ihre ungerechtfertigte Forderung abzuwehren. Auf dieser Forderung würde ich dann auch mindestens bis zur Betreibung beharren 🙂
Robi
Robi
bearbeitet #6
Bei einer eindeutig missbräuchlichen Betreibung kommst du vor Gericht mit Kreditschädigung durch und kannst Schadensersatz verlangen. Das würde ich in einem solchen Fall dem Inkassobüro androhen - und auf jeden Fall eine Rechnung schicken für die Aufwände die ich hatte um ihre ungerechtfertigte Forderung abzuwehren. Auf dieser Forderung würde ich dann auch mindestens bis zur Betreibung beharren 🙂Ich wurde vor Jahren mal missbräuchlich betrieben - die ganzen Feststellungsklagen, Schadenersatzklagen etc. kann man komplett vergessen. Erfolgsaussicht ist vielleicht 10%. Ich habe damals alles versucht - bin per Anwalt vorgegangen, habe geklagt etc. - alles aussichtslos. Das Gericht ist auf die Klage gar nicht eingetreten, da das Betreibungsregister ein "Amtsregister" sei und nicht für die Feststellung der Bonität hinzugezogen werden solle - ganz egal, dass dies heute de facto überall Gang und Gäbe ist. Gottseidank hatte ich eine Rechtsschutzversicherung - das ganze hat im Endeffekt an die 4000 Fr. gekostet, die ich sonst komplett hätte selber blechen können. Der Eintrag blieb natürlich bestehen.
Robi
Auch muss man eines sehen: das mit den "nach drei Jahren wird der Eintrag gelöscht" ist komplett falsch. Der Eintrag bleibt 20 Jahre lang bestehen (in manchen Gemeinden sogar noch länger) - er erscheint nur nach 3 Jahren nicht mehr auf dem einfachen Auszug, den man selber holen kann. Für die Wohnungssuche ist das Problem also nach 3 Jahren gelöst. Kreditinstitute hingegen haben Einsicht in alle Einträge der letzten 20 Jahre. Wenn man einmal einen Eintrag hat, wird es fast unmöglich, jemals wieder eine neue Kreditkarte, oder einen Konsumkredit, einen Leasing-Vertrag, bzw. überhaupt irgendetwas, das eine Bonitätsprüfung mit sich zieht (dazu gehören inzwischen auch schon Online-Händler) etc. zu erhalten. Lediglich bei Hypotheken machen die Banken meistens kein Theater, da dort primär das Einkommen und das Vermögen ausschlaggebend sind.
De facto ist also eine missbräuchliche Betreibung eine erhebliche Hypothek, die man normalerweise auch mit sehr viel Aufwand nie wieder loswird. Das einzige, was mir im Endeffekt noch geblieben ist, war eine Anzeige wegen Nötigung. Das Verfahren ist da noch hängig (seit 3 Jahren). Dies würde aber auch im Erfolgsfall keine Löschung des Eintrages bewirken, sondern lediglich eine Bestrafung der anderen Partei. Ich hatte gehofft, dass ich durch die Anzeige den Druck auf die Gegenpartei soweit erhöhen kann, dass diese die Betreibung zurückzieht (das ist nämlich der absolut einzige Weg, eine solche wieder loszuwerden) - das ist aber nicht passiert.
Daher: Betreibungen unbedingt vermeiden. Wer eine Androhung erhält und sich den angedrohten Betrag leisten kann, soll lieber zahlen - vor der Zahlung soll allerdings per Einschreiben an die Firma geschrieben werden, dass nur bezahlt wird, um eine Betreibung zu vermeiden und dass der Betrag nicht als geschuldet akzeptiert wird. Dann den Spiess umdrehen: Anzeige wegen Nötigung einreichen und selber das Unternehmen auf den gerade bezahlten Betrag betreiben.
Und noch als abschliessenden Rat: legt Euch eine Verkehrs- und Privatrechtsschutzversicherung zu - eine solche ist in der Schweiz absolut essentiell. Nicht nur wegen den unzähligen missbräuchlichen Betreibungen (gemäss meinem Betreibungsamt machen diese inzwischen rund 30% aller Betreibungen in der Schweiz aus - werden gerne als Druckmittel von Firmen und Privatpersonen bei allen möglichen Streitereien eingesetzt) - auch in allen anderen Bereichen nehmen die Schadenssummen langsam amerikanische Ausmasse an.
@dakis: Das ist sehr informativ. Zur Info, ich bin der Blogger von Albtraum Sunrise und ich würde mich sehr gerne mit Ihnen über Ihre Erfahrungen austauschen. Darf ich Sie bitten mit mir Kontakt aufzunehmen auf: albtraum.sunrise@gmail.com ? Beste Grüsse
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