BBC Sender ziehen um. Folgen für SCTV-Kunden?

Die Frequenzen und Übertragungsparameter bleiben gleich, nur der Fokus des Beams wird schmaler und auf UK ausgreichtet. In der Schweiz wird noch genügend Signal für handelsübliche Antennen ankommen. Swisscom wird bestimmt etwas Reserve eingerechnet haben, falls man dort nicht absichtlich etwas abschaltet (was ich nicht glaube) wird sich für die Kunden nichts ändern.

Anders sieht es in Spanien und in Osteuropa aus, dort erwartet man erhebliche Probleme beim Empfang englischer Programme.

 
Die BBC-Sender sind schon heute nicht in Spanien und Osteuropa zu empfangen, da sie auf Astra 2D sind, der einen wesentlich engeren Beam hat als 2A mit den Sky-Sendern. Für die Schweizer Sat-Empfänger könnte es Richtung Ostschweiz ein wenig eng werden, insbesondere mit Sat-Spiegeln mit weniger als 90cm Durchmesser. Hingegen wird sich für die Kabelnetz- oder Swisscom-Kunden nichts ändern.  

 
Die Kabelnetze und Swisscom empfangen sicher mit grossen Antennen. Zudem glaub ich, dass die gute Hardware verwenden und auch die Schüssel richtig ausrichten. Sollte also nichts passieren.

 
Die Frage ist nicht ob die Sender noch empfangbar sind, sondern ob es noch legal ist. Ich kenne das genaue Urteil GGA-Maur vs. BBC nicht (mehr), habe aber im Kopf, dass es genaue Vorgaben gibt, mit welchen Antennen BBC zu empfangen ist, damit sie noch als "handelsüblich" gelten und somit eine legale Verbreitung gemacht werden kann. Ggf. wird also BBC wieder vorstellig bei unseren Gerichten nach dem Einschalten des Spotbeam.

 
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Ich meinte mal was von 100cm gehört zu haben.

Und hier schaffen es ja schon Leute mit der 45er Antenne

 
Juristisch gesehen hätte die BBC in der Schweiz auch unter den neuen Empfangsbedingungen null Chancen! Swisscom und die Kabelnetzbetreiber haben bereits heute Schüsseln mit genügend Reserve im Einsatz. Auch hier keine Probleme in Sicht!
Doch, es könnte eben schon sein. Es kommt auf die Grösse der Schüssel an, ob man verbreiten darf oder nicht. Da hat es ein Urteil gegeben, welches das geregelt hat. Natürlich darf man grössere Schüsseln haben, aber ob man dann noch verbreiten darf ist eine andere Frage.

http://www.servat.unibe.ch/dfr/bge/c3133568.html

kannst ja mal lesen wenn du Zeit und Lust hast....

wichtig daraus ist der folgende Satz:

deren terrestrisch oder über Satellit verbreitetes Signal in der Schweiz bzw. im Fürstentum Liechtenstein mit marktüblichen Geräten (z.B. Satellitenschüssel von max. 1 m Durchmesser, Decoder in der Schweiz für Private legal erwerbbar) individuell empfangbar sind

und somit sollte es ja kein Problem darstellen :-)

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das ist eben das schöne wenn man IPTV oder Kabel hat. Man braucht sich um solche Sachen nicht zu kümmern. Das erledigen die Anbieter im Hintergrund schon.

 
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