Ich habe gestern denselben Vertrag zum dritten mal bekommen. Warum drei, ist eine andere Geschichte.... ;-)
Ich finde es auch eine Frechheit. Die Vertragsdauer/-verlängerung und die Übergabe bei einer Handänderung sind für eine Liegenschaft u.U. Wertvermindernd! Sämtliche anderen Verträge, welche eine Liegenschaft angehen (mit Ausnahme der obligatorischen Gebäudeversicherung) verfallen am Tage der Handänderung.
Ich kann allerdings schon nachvollziehen, warum cc diese Verträge will: Die lokalen EW's werden mittelfristig in sämtliche Haushalte Glasfaser Leitungen ziehen. Ist diese Leitung vorhanden, hat der Kunde eine Alternative mehr und ist dann auch nicht mehr daran interessiert, dass die cc ein Durchleitungsrecht hat.
@noethi Nach meinem Verständnis, kann ein solches Recht nur für eine Grundversorgung erzwungen werden (Gas, Strom, Kanalisation)
Ich hatte nach dem ersten Exemplar des Vertrages mit einem Callcenter Mitarbeiter gesprochen, welcher in seiner Hilflosigkeit meinte, ich solle den Vertrag mit meinen Anforderungen anpassen und unterzeichnet zurücksenden. Dies habe ich am 5.1.2011 getan. Nach nunmehr über einem Monat habe ich gestern die Antwort (datiert mit 7.2.2011) erhalten, dass cc keine individuellen Verträge macht und ich solle den (erneut) beiliegenden Vertrag unterzeichnet retournieren.
Mittlerweilen habe ich ein Digital-<ironie>Sorglos</ironie> Paket mit TV, Internet und Telefon bei Cablecom abgeschlossen (das ging, obwohl besagter Vertrag Voraussetzung dafür sein soll). Heute soll nun auch die Telefonnummer von Swisscom zu Cablecom portiert werden.
Auch dieser Umstand ändert nichts an meiner Meinung, dass ich den Vertrag so nicht akzeptiere.
Ein weiterer Kritikpunkt von meiner Seite, ist der Haftungsausschluss in den AGB's: Punkt 9 bedingt die Haftung von cc ziemlich schwammig weg. Was ist nun, wenn cc von Ihrem Durchleitungsrecht gebrauch macht und in meinem Garten eine neue Leitung verlegt oder gar einen Verteilerkasten platziert und mir dabei durch den Vorplatz einen Graben zieht? Haftet sie für den Schaden nicht, ist sie auch nicht an einer Wiederherstellung des Vorplatzbelages interessiert...