Anschluss- und Nutzungsvereinbarung Standard

martin70

Neuer Benutzer
05. Feb. 2011
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habe kürzlich (als Eigentümer) ünerwünscht von CC eine Anschluss- und Nutzungsvereinbarung Standard zur Unterzeichnung erhalten (als Einzelkunde bei bestehendem Netzanschluss). Das Merkwürdige daran sind die "Sonstige Bestimmungen", eine Art Gewährung eines unentgeltliches Durchleitungsrecht zur Versorgung von Nachbargebäuden über mein Grundstück und umgekehrt von sagenhafte 10 Jahren! Falls ich 12 Monate vor Vertragsdauer nicht kündige, wird der Vertrag um weitere 10 Jahre verlängert. Zusätzlich ist die Vereinbarung auf den neuen Eigentümer zu übertragen, um weitere Leistungen von CC im Falle einer Handänderung weiterhin ohne Unterbruch erbringen zu können..

Ist ja wohl unverschämt, hat da jemand mit CC schon Erfahrung gemacht, wäre um tipps Dankbar, Danke! /emoticons/default_smile.png

 
Na ja ich kenne deine Lagesituation nicht, aber ich denke solche Vereinbarungen sind normal. Dabei geht es wohl vor allem um das "Durchleitungsrecht", wie sollen sonst zum Teil hinter deinem Haus liegende Parzellen erschlossen werden? Bei uns führen auch Gasleitungen quer über unser Land, die zum Nachbarn gehen. Das man solche Nutzungsrechte am Land nicht für 1 Jahr macht ist wohl auch klar.

Also ich kenne weder deine Liegenschaft, noch kenne ich den Vertrag im Wortlaut, zudem bin ich nicht Jurist, aber einfach so aus deiner Schilderung kann ich nichts "unverschämtes" raus lesen.

Gruss

Claude

P.S: Wieder als nicht Jurist, so viel ich weiss kann die Erschliessung einer Parzelle/Liegenschaft über fremdes Grundeigentum erzwungen werden, also auch wenn du nicht zustimmst nützt das nichts, in dem von dir als "unverschämt" benannten Umstand. Aber bitte das nur als Bauchkommentar eines juristischen Laien, also wenn du es genau wissen willst Grundbuchamt oder einen Juristen fragen.

 
Ich habe gestern denselben Vertrag zum dritten mal bekommen. Warum drei, ist eine andere Geschichte.... ;-)

Ich finde es auch eine Frechheit. Die Vertragsdauer/-verlängerung und die Übergabe bei einer Handänderung sind für eine Liegenschaft u.U. Wertvermindernd! Sämtliche anderen Verträge, welche eine Liegenschaft angehen (mit Ausnahme der obligatorischen Gebäudeversicherung) verfallen am Tage der Handänderung.

Ich kann allerdings schon nachvollziehen, warum cc diese Verträge will: Die lokalen EW's werden mittelfristig in sämtliche Haushalte Glasfaser Leitungen ziehen. Ist diese Leitung vorhanden, hat der Kunde eine Alternative mehr und ist dann auch nicht mehr daran interessiert, dass die cc ein Durchleitungsrecht hat.

@noethi Nach meinem Verständnis, kann ein solches Recht nur für eine Grundversorgung erzwungen werden (Gas, Strom, Kanalisation)

Ich hatte nach dem ersten Exemplar des Vertrages mit einem Callcenter Mitarbeiter gesprochen, welcher in seiner Hilflosigkeit meinte, ich solle den Vertrag mit meinen Anforderungen anpassen und unterzeichnet zurücksenden. Dies habe ich am 5.1.2011 getan. Nach nunmehr über einem Monat habe ich gestern die Antwort (datiert mit 7.2.2011) erhalten, dass cc keine individuellen Verträge macht und ich solle den (erneut) beiliegenden Vertrag unterzeichnet retournieren.

Mittlerweilen habe ich ein Digital-<ironie>Sorglos</ironie> Paket mit TV, Internet und Telefon bei Cablecom abgeschlossen (das ging, obwohl besagter Vertrag Voraussetzung dafür sein soll). Heute soll nun auch die Telefonnummer von Swisscom zu Cablecom portiert werden.

Auch dieser Umstand ändert nichts an meiner Meinung, dass ich den Vertrag so nicht akzeptiere.

Ein weiterer Kritikpunkt von meiner Seite, ist der Haftungsausschluss in den AGB's: Punkt 9 bedingt die Haftung von cc ziemlich schwammig weg. Was ist nun, wenn cc von Ihrem Durchleitungsrecht gebrauch macht und in meinem Garten eine neue Leitung verlegt oder gar einen Verteilerkasten platziert und mir dabei durch den Vorplatz einen Graben zieht? Haftet sie für den Schaden nicht, ist sie auch nicht an einer Wiederherstellung des Vorplatzbelages interessiert...

 
unterschreibt doch einfach nicht und ignoriert die Schreiben. Die kommen dann schon mal irgendwie angekrochen wenn es wirklich brennt. Von dieser Position aus lässt es sich bestimmt besser "verhandeln" mit denen.

 
Wie gesagt ich bin kein Jurist, aber folgendes habe ich gefunden:

Durchleitungsrecht i.S.v.691 ZGB

Jeder Grundeigentümer ist gehalten, die Durchleitung von Brunnen,Drainierröhren,Gasröhren u. dgl. sowie von elektrischen ober- oder unterirdischen Leitungen gegen vorgängigen vollen Ersatz des dadurch verursachten Schadens zu gestatten, insofern sich die Leitung ohne Inanspruchnahme seines Grundstückes gar nicht oder nur mit unverhältnismässigen Kosten durchführen lässt.

Dazu noch eine Begriffserklärung zum Leitungsbaurecht:

Der Begriff der Leitung wird weit gefasst; bspw. Seilbahnen, Vorrichtungen zum

Abtransport von Quarz. Es sind alle Dienstbarkeitsarten zulässig; ein

Leitungsbaurecht bedarf nicht notwendigerweise eines Grundbucheintrages.

Und hier eine Erklärung:

Sachenrecht | Das Durchleitungsrecht | 02/2010

Für mich sieht es so aus, den Vertrag mit CC braucht man nicht unterschreiben. CC wird dem Nachbarn dann einfach den Anschluss verweigern mit der Begründung das sein Haus nicht erschlossen werden kann, da sie das Durchleitungsrecht nicht bekommen. Also muss diese Recht dann der Nachbar einklagen.

 
Wenn ich dich wäre würd ich diesen Wisch nicht unterzeichnen solange du nicht dazu gezwungen bist. Meine Eltern besitzen ein Haus und haben ebenfalls einen solchen Vertrag unterzeichnet. Im Keller hängt nun eine Verteilerbox für die umliegenden Liegenschaften und die Cablecom kommt regelmässug unangemeldet vorbei um irgendwelche Wartungsarbeiten durchzuführen.

Das beste: Es ging schonmal soweit, dass die Cablecom Mitarbeiter ohne sich anzumelden ins Haus und danach in den Keller eingedrungen sind. (Die Haustüre war zu diesem Zeitpunkt offen, damit der Hund in den Garten kann) Lustig war, dass die Cablecom Mitarbeiter danach im Keller eingesperrt waren weil der Hund sie nicht mehr raus lies. Meine Eltern waren damals kurz davor Anzeige wegen Hausfriedensbruch zu erstatten.

 
[update]

Ich hatte ja der Cablecom den Standardvertrag mit meinen Anpassungen geschickt, welchen sie nicht akzeptieren wollten. Darauf hin habe ich vor über 3 Wochen ein Einschreiben verfasst, wo ich die Punkte begründe und klar formulierte, dass der cc Standardvertrag in meiner Liegenschaft niemals zustande kommen würde.

Im selben Schreiben gab ich cc eine Wochenfrist, nach welcher ich ohne eine Antwort, den Vertrag - MIT den Korrekturen - als angenommen erachten würde.

Die Wochenfrist ist unterdessen bei weitem abgelaufen und nach gewohnter cc-Manier hab ich nichts gehört.

Als ich gestern wegen einer total chaotischen Rechnung die Hotline sowieso am Telefon hatte, habe ich mich nebenbei nach dem Vertragsstatus erkundigt, welcher nun wohl als aktiv vermerkt sein soll. Ich gehe davon aus, dass die Geschichte nun endlich vom Tisch ist.

Mein Vertrag enthält folgende Eckdaten:

Durchleitungsrecht:

- erlischt mit einer allfälligen Handänderung

- Dauer und stillschweigende Verlängerung 1 Jahr/1 Jahr

- Kündigung 2 Monate vor Ablauf

Betreten der Liegenschaft für Installations- und Servicearbeiten:

- Sind min. 2 Arbeitstage im Voraus anzukündigen

- Ohne Absprache ist das Betreten der Liegenschaft NICHT gestattet

 
naja, deine Ideen bezüglich Liegenschaften-Betreten sind schon etwas speziell:

1. Soll der Techniker 2 Tage nach dem Auftreten der Probleme erst kommen dürfen?

2. Was ist wenn du in den Ferien bist? Dann ist dein Nachbar evtl. 3 Wochen ohne TV?