siehe Cablecom AGB Punkt 24 :
Bei einem Umzug in eine Wohnung/Liegenschaft, die nicht an unser
Kabel-TV-Netz angeschlossen ist, müssen Sie folgendes beachten:
· Der Vertrag muss innert einer Frist von drei Monaten auf das Ende des
Umzugsmonats schriftlich gekündigt werden. Sie müssen uns eine
Kündigungsbestätigung des Vermieters oder eine andere gleichwertige
Bestätigung zukommen lassen.
· Erfolgt Ihre Kündigung korrekt und vollständig, gilt der Vertrag unabhängig
von der ursprünglich vereinbarten Mindestvertragslaufzeit per
Ende des Umzugsmonats als beendet.
· Im Einzelfall gewähren Ihnen das Recht, ohne Einhaltung dieser
Kündigungsfrist vom Vertrag zurück zu treten, sofern Sie glaubhaft
machen können, dass Sie nicht wussten, dass der Bezug unserer
Dienstleistungen an Ihrem neuen Wohnort nicht mehr möglich ist.
mfg
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