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  1. #1
    Icetiger ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard Kann ich bei der CC fristlos kündigen...?

    Die Redaktion des K-Tipps hat in der Ausgabe Nr. 18 vom 29. Oktober 2008 auf Seite 37 einige Leserfragen beantwortet:

    (Leicht gekürzt für bessere Leserlichkeit)


    Meine defekte Box meldete ich der CC . Es hiess, mir werde innert zwei Tagen geholfen. Doch nach weiteren Anfragen passierte nichts. Kann ich fristlos kündigen?

    Nein. Setzen Sie der CC zuerst einen eingeschriebenen Brief eine Frist von zehn Tagen, innert der die Box ersetzt werden soll. Reagiert weiterhin niemand, können Sie fristlos kündigen


    Während drei Wochen waren Telefon- und Internetleitung unterbrochen. Können wir bei den Abo-Gebühren einen Abzug machen?

    Ja. sofern nicht Sie für den Ausfall verantwortlich waren. Solange die Leitungen nicht funktionierte, müssen Sie keine Abo-Gebühren zahlen
    --> Wie kann das der Kunde zeitgenau (Minuten, Stunden, Tage) beweisen?


    Unsere Leitung funktionierte nicht. Können wir für unsere Umtriebe wie Handykosten Schadenersatz verlangen?

    Ja, als Schalden gilt der zusätzliche finanzielle Aufwand, den Sie aufgrund des Ausfall hatten. Für den Ärger haben Sie leider nichts zugut.


    Seit längerer Zeit (fast ein halbes Jahr) funktioniert mein Telefon nicht mehr. Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich? Ein Zivilverfahren ist ja wohl zu aufwendig und zu riskant.

    Für Konsumentenstreitigkeiten unter 20'000 Franken müssen Gerichte ein rasches und einfaches Verfahren vorsehen. Ein solches Verfahren kann Monate dauern und mit Prozesskosten verbunden sein. Deshalb ist es sinnvoller, den Anbieter zu wechseln. Setzen Sie der CC in einem eingeschriebenen Brief eine Frist von zwei bis drei Wochen. Funktioniert dann das Telefon immer noch nicht, können Sie fristlos kündigen.


    CC versprach Kunden, die sie weiterempfehlen, zwei Monate lang gratis Internet. Ich habe Kollegen geworben, das Abo immer voll bezahlt. Kann ich den Betrag von der Rechnung abziehen?

    Ja. Teilen Sie der CC in einem eingeschriebenen Brief mit, mit welcher Rechnung Sie Ihre Forderungen verrechnen.
    4.März 2011 - welch "historischer" Tag.... :-)

    Gegen die Bevormundung von Fernsehzuschauern - Nichtstandardisierter CI+ Schrott, jetzt bei CC / UnProfessionalCompany erhältlich , gehört in den Müll

  2. #2
    Avatar von jericho
    jericho ist gerade online Erfahrener Benutzer
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    Standard

    solche expertentipps sind schön und gut... nur muss dabei immer auch beachtet werden dass viele fälle individuell sind und je nach dem dann sie sache wieder anders aussehen kann...
    und zudem ist es so dass bei teils sachen halt auch die beweise für einen schaden oder für eine forderung erbracht werden müssten...

    also expertentipps auch immer kritisch hinterfragen und nicht für bare münze nehmen...
    >LETthemTALK<>expressYOURSELF<


 

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