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  1. #1
    Avatar von Vampire
    Vampire ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard U1 TV vorläufig weiter auf Analognetz

    Die Cablecom muss den Zürcher Privatfernsehsender U1 TV vorläufig weiter auf ihrem analogen Netz ausstrahlen. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine vorsorglich angeordnete Massnahme des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) bestätigt.

    Der Kabelnetzbetreiber Cablecom hatte U1 im Februar mitgeteilt, dass er die Ausstrahlung seines Programms auf dem Analognetz per Ende August 2007 einstellen werde. U1 gelangte dagegen ans BAKOM. Dieses wies die Cablecom kurz vor der geplanten Abschaltung an, den Sender für die Dauer des Verfahrens weiter zu verbreiten.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat diesen Zwischenentscheid nun bestätigt und die Beschwerde der Cablecom abgewiesen. Laut den Berner Richtern würde die sofortige Abschaltung U1 vor existentielle Probleme stellen. Das Überleben eines Sender könne bereits durch kürzere Ausstrahlungsunterbrüche bedroht sein.

    Weniger gewichtig sei dagegen das Interesse von Cablecom, den fraglichen Kanal zwar zur Verfügung zu haben, ihn jedoch bis zum Vorliegen des Entscheides in der Hauptsache ohnehin nicht nutzen zu können. Cablecom habe überdies keine finanziellen Einbussen zu befürchten, da sie für ihre Leistungen entschädigt werde.

    Quelle: sda - News - Blick Online

  2. #2
    Avatar von smid
    smid ist gerade online Super-Moderator
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    Bundesrat B sollte diese Abzock-Unterstützer auswechseln.

    Hat jemand ein Link auf das Urteil?
    Geändert von smid (16.10.2007 um 12:36 Uhr)
    Wenn man keine sachlichen Argumente mehr hat, dann geht’s nur mit persönlichen Diffamierungen – Du Sau! (Alfred Tetzlaff in ein Herz und eine Seele)

  3. #3
    Snowman4 ist gerade online Erfahrener Benutzer
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    Wissen die Richter überhaupt was für ein Schwachsinn dieser Sender bringt?

    Die sollte man zwingen einen ganzen Tag lang U1 sich anzusehen.

  4. #4
    Avatar von Robi
    Robi ist offline Erfahrener Benutzer
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    Zitat Zitat von Snowman4 Beitrag anzeigen
    Wissen die Richter überhaupt was für ein Schwachsinn dieser Sender bringt?

    Die sollte man zwingen einen ganzen Tag lang U1 sich anzusehen.
    Keine Aufregung... Entschieden ist ja noch nichts. U1 darf wie viele andere Minderheitensender vorläufig noch auf analog bleiben, bis jemand festgestellt hat, ob sie einen verfassungsrechtlichen Auftrag erfüllen.

    Robi

  5. #5
    Avatar von smid
    smid ist gerade online Super-Moderator
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    Ich trau denen noch zu, dass die einen solchen Auftrag erkennen ;(

    Das Urteil ist hier
    azabvger://08-10-2007-A-6043-2007
    Der Verlust des Publikums bedeute weniger Werbe- oder Gewinnspieleinnahmen, was sich für einen TV-Sender existentiell auswirken könne.

    Ich dachte mal es gäbe ein Monopol auf Gewinnspiele
    Geändert von smid (16.10.2007 um 13:39 Uhr) Grund: Urteil
    Wenn man keine sachlichen Argumente mehr hat, dann geht’s nur mit persönlichen Diffamierungen – Du Sau! (Alfred Tetzlaff in ein Herz und eine Seele)

  6. #6
    Avatar von Robi
    Robi ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard

    Zitat Zitat von smid Beitrag anzeigen
    Ich trau denen noch zu, dass die einen solchen Auftrag erkennen ;(

    Das Urteil ist hier
    azabvger://08-10-2007-A-6043-2007
    Der Verlust des Publikums bedeute weniger Werbe- oder Gewinnspieleinnahmen, was sich für einen TV-Sender existentiell auswirken könne.

    Ich dachte mal es gäbe ein Monopol auf Gewinnspiele
    Ja, die digitale Revolution macht halt viele bestehende Geschäftsmodelle überflüssig - siehe auch Musik und Filmindustrie... und anstelle die Herausforderung anzunehmen wird halt lieber gejammert und versucht mit Juristenhilfe die bestehenden Pfründe zu schützen. (warum gibt es eigentlich kein Kotz-smiley zur Auswahl?)

    Robi

  7. #7
    Avatar von smid
    smid ist gerade online Super-Moderator
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    Wenn man keine sachlichen Argumente mehr hat, dann geht’s nur mit persönlichen Diffamierungen – Du Sau! (Alfred Tetzlaff in ein Herz und eine Seele)


 
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