Die Cablecom muss den Zürcher Privatfernsehsender U1 TV vorläufig weiter auf ihrem analogen Netz ausstrahlen. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine vorsorglich angeordnete Massnahme des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) bestätigt.
Der Kabelnetzbetreiber Cablecom hatte U1 im Februar mitgeteilt, dass er die Ausstrahlung seines Programms auf dem Analognetz per Ende August 2007 einstellen werde. U1 gelangte dagegen ans BAKOM. Dieses wies die Cablecom kurz vor der geplanten Abschaltung an, den Sender für die Dauer des Verfahrens weiter zu verbreiten.
Das Bundesverwaltungsgericht hat diesen Zwischenentscheid nun bestätigt und die Beschwerde der Cablecom abgewiesen. Laut den Berner Richtern würde die sofortige Abschaltung U1 vor existentielle Probleme stellen. Das Überleben eines Sender könne bereits durch kürzere Ausstrahlungsunterbrüche bedroht sein.
Weniger gewichtig sei dagegen das Interesse von Cablecom, den fraglichen Kanal zwar zur Verfügung zu haben, ihn jedoch bis zum Vorliegen des Entscheides in der Hauptsache ohnehin nicht nutzen zu können. Cablecom habe überdies keine finanziellen Einbussen zu befürchten, da sie für ihre Leistungen entschädigt werde.
Quelle: sda - News - Blick Online





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