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  1. #1
    Avatar von tosci
    tosci ist offline Administrator
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    Standard Bundesgericht hebt vorsorgliche Massnahme gegenüber Cablecom

    Am 23. September 2002 hat die Wettbewerbskommission im Rahmen eines wettbe-werbsrechtlichen Untersuchungsverfahrens gegenüber der Cablecom-Holding vorsorg-liche Massnahmen erlassen. Aufgrund dieses Entscheids wurde Cablecom verpflichtet, ab sofort das digitale Fernsehprogrammangebot der Teleclub AG, welches zehn Kanäle umfasst, auf allen ihren Kabelnetzen zu übertragen (vgl. dazu die entsprechende Me-dienmitteilung der Wettbewerbskommission vom 26.9.2002: www.wettbewerbskommission.ch). Gegen den Erlass dieser vorsorglichen Massnahmen hat die Cablecom vorerst an die eidgenössische Rekurskommission für Wettbewerbsfragen Beschwerde erhoben. Diese kam in der Folge in einem ausführlich begründeten Entscheid ebenfalls zum Schluss, dass der Erlass vorsorglicher Massnahmen gegenüber der Cablecom für die Sicherstel-lung des Wettbewerbes im digitalen Fernsehmarkt unabdingbar sei (www.reko.admin.ch/Files/FB20025.pdf). Das schweizerische Bundesgericht hat nun aber die dagegen erhobene Verwaltungsge-richtsbeschwerde der Cablecom im Wesentlichen gutgeheissen und den Massnahme-entscheid der Wettbewerbskommission teilweise aufgehoben. Das Bundesgericht ba-siert dabei seinen Entscheid nicht etwa auf der Erkenntnis, dass die von der Wettbe-werbskommission festgestellten Anzeichen von Wettbewerbsverletzungen seitens Cablecom nicht vorliegen würden. Vielmehr begründet das Bundesgericht die Gutheis-sung der Beschwerde mit dem Hinweis darauf, dass die hohen Anforderungen, welche an den Erlass vorsorglicher Massnahmen gestellt würden, im vorliegenden Fall - entge-gen den Feststellungen der Wettbewerbs- und der Rekurskommission - nicht erfüllt sei-en. Die Teleclub AG bedauert diesen Entscheid. Sie ist nach wie vor der Auffassung, dass der Erlass von vorsorglichen Massnahmen unerlässlich ist, um im Sinne der Medienviel-falt und einem freien Radio- und Fernsehmarkt den Wettbewerb im Bereiche des digita-len Fernsehens zu gewährleisten. Nach ihrer Auffassung besteht eine grosse Gefahr, dass Cablecom ihre Machtstellung dafür nutzt, die Teleclub -Programme oder diejenigen andere Veranstalter zum Nachteil der Konsumenten zu benachteiligen, um das von ihr lancierte Programmangebot zu fördern. Die Teleclub AG ist der Meinung, dass es (auch) dem Kabelfernseh-Konsumenten überlassen sein sollte zu entscheiden, welche Fernsehprogramme er mit welcher technischen Einrichtung empfangen will und dies nicht dem Diktat des Kabelnetzbetreibers überlassen sein soll. Es ist aber in Erinnerung zu rufen, dass der ergangene Entscheid nur die Regelung vorsorglicher Massnahmen zum Gegenstand hatte. Vom Urteil des Bundesgerichtes unberührt bleibt deshalb die Weiterführung der von der Wettbewerbskommission ge-genüber der Cablecom Holding eröffneten Untersuchung. Die Teleclub AG wird jedenfalls ihr digitales Fernsehangebot weiterhin aufrechterhalten und es in alle Kabelnetze einspeisen, die es den ihnen angeschlossenen Haushaltun-gen anbieten möchten. Im Rahmen von ?Teleclub Digital? wird dem Kunden auf zehn Kanälen ein vielseitiges Fernsehvergnügen geboten: TELECLUB CINEMA zeigt aktuelle Kinohits als exklusive Erstausstrahlungen. In TE-LECLUB STAR finden sich Wiederausstrahlungen von Höhepunkten der Filmgeschich-te. PREMIERE SERIE bietet nonstop die besten Fernsehserien. KRIMI & CO. sorgt mit Filmen und Serien aus dem entsprechenden Genre für Spannung. Der DISNEY CHANNEL bringt Unterhaltung für die ganze Familie und mit FOX KIDS ist Fernseh-spass für die Kleinen garantiert. Der DISCOVERY CHANNEL zeigt hochwertige Doku-mentationen aus den Bereichen Natur und Tiere, Gesundheit, Wissenschaft und Tech-nik, Reisen und Abenteuer sowie Geschichte. Und auf 3 SPORT KANÄLEN werden laufend unzählige Sportereignisse übertragen. Alle diese Programme werden ohne Werbeunterbrechungen ausgestrahlt.

  2. #2
    Avatar von tosci
    tosci ist offline Administrator
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    Standard Bundesgericht hebt vorsorgliche Massnahme gegenüber Cablecom

    Ich kanns einfach nicht fassen und bin im Moment schlichtweg sprachlos...! <IMG SRC="images/forum/icons/icon_mad.gif"> <IMG SRC="images/forum/icons/icon_mad.gif"> <IMG SRC="images/forum/icons/icon_mad.gif"> <IMG SRC="images/forum/icons/icon_eek.gif">

  3. #3
    Avatar von roman70
    roman70 ist offline Super-Moderator
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    Standard Bundesgericht hebt vorsorgliche Massnahme gegenüber Cablecom

    ????????????????????????????????????????????

    <schweigend und sprachlos>

    Swisscom TV Plus Multiroom inkl. Teleclub mit Superpaket und Casa Trio
    [S]Cablecom Cisco HD-Recorder[/S] => Warten auf die Rücksendeetikette ;-)

  4. #4
    Avatar von olifaessler
    olifaessler ist offline Super-Moderator
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    Standard Bundesgericht hebt vorsorgliche Massnahme gegenüber Cablecom

    Ohjeeeeee

    Ich hab heute Nachmittag noch einen Brief an die Cablecom geschickt, als ich davon nichts wusste, und an Frau Bolla. Jetzt muss ich wohl bald nochmals schreiben.

    Weiss man schon, was das für uns heisst??? Die koennen doch nicht einfach die Teleclub Kanäle wieder abschalten? Ich denke Cablecom hat schon genug Teleclub Nutzer, die dagegen Sturm laufen werden, DAS HOFFE ICH JEDENFALLS.

    Ich stell mir schonmal eine Mistgabel bereit, falls es eine Reise zu Cablecom gibt, sollten die sich erlauben das Programm abzustellen. <IMG SRC="images/forum/icons/icon_wink.gif">

    Gruss
    Oli, eigentlich jetzt auch sprachlos.... <IMG SRC="images/forum/icons/icon_mad.gif">

  5. #5
    Alegsch ist offline Benutzer
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    Standard Bundesgericht hebt vorsorgliche Massnahme gegenüber Cablecom

    <IMG SRC="images/forum/icons/icon_mad.gif"> das kann doch nicht wahr sein, oder??? das müssen wir uns wehren...ich bin mehr als sprachlos!!!

  6. #6
    Angelo ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard Bundesgericht hebt vorsorgliche Massnahme gegenüber Cablecom

    Keine Panik!

    Es ist aber in Erinnerung zu rufen, dass der ergangene Entscheid nur die Regelung vorsorglicher Massnahmen zum Gegenstand hatte. Vom Urteil des Bundesgerichtes unberührt bleibt deshalb die Weiterführung der von der Wettbewerbskommission ge-genüber der Cablecom Holding eröffneten Untersuchung.

  7. #7
    Avatar von olifaessler
    olifaessler ist offline Super-Moderator
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    Standard Bundesgericht hebt vorsorgliche Massnahme gegenüber Cablecom

    <TABLE BORDER=0 ALIGN=CENTER WIDTH=85%><TR><TD><font size=-1>Quote:</font><HR></TD></TR><TR><TD><FONT SIZE=-1><BLOCKQUOTE>
    On 2003-09-05 17:51, Angelo wrote:
    Keine Panik!

    Es ist aber in Erinnerung zu rufen, dass der ergangene Entscheid nur die Regelung vorsorglicher Massnahmen zum Gegenstand hatte. Vom Urteil des Bundesgerichtes unberührt bleibt deshalb die Weiterführung der von der Wettbewerbskommission ge-genüber der Cablecom Holding eröffneten Untersuchung.
    </BLOCKQUOTE></FONT></TD></TR><TR><TD><HR></TD></TR></TABLE>

    Ja. aber wenn Cablecom jetzt den Hebel umlegt und Teleclub abstellt, was sie ja jetzt kann, ist das Chaos perfekt. Die Untersuchung kann noch Monate- wenn nicht Jahrelang laufen. Mit den Investitionen, die Teleclub gemacht hat, in Hinsicht auf die Verbreitung im Cablecom Netz, werden die ohne die Cablecom Kunden ziemliche Mühe haben. Wenn Cablecom Teleclub abschaltet, machen die das doch nur, um dem Teleclub den Todesstoss zu geben.

    Wir müssen uns wehren, auf jeden Fall. -> Kassensturz, -> Beobachter, etc...

    Ich kanns nicht fassen.


 
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