Der WAP-Trick des Schweizer Fernsehens
Die Schweiz hat ein Lotteriegesetz, das Glückspiele mit Geldeinsatz – «Preisausschreiben und Wettbewerbe jeder Art, an denen nur nach Leistung eines Einsatzes teilgenommen werden kann, und bei denen der Erwerb der ausgesetzten Gewinne wesentlich vom Zufall oder von Umständen abhängt, die der Teilnehmer nicht kennt» – verbietet.
Das Schweizer Fernsehen lässt neuerdings kaum eine Gelegenheit aus, solche Gewinnspiele anzubieten. Sie verpacken es als Voting, obwohl das Resultat meistens gar nicht interessiert. Ein Voting über den Sieger eines Fussballspiels, bei dem man bis zur Halbzeit abstimmen kann, ergibt gar kein brauchbares Resultat. Ausserdem führen Mehrfachteilnahmen, die aktiv gefördert werden, zu einem völlig verfälschten Resultat. Interessiert ist man nur am Geld – und das scheint kräftig zu fliessen. Insbesondere hat man es bei Sendungen wie «Die grössten Schweizer Hits» oder «MusicStar» auch auf Kinder abgesehen. Die Teilnahme kostet jeweils 80 Rappen pro SMS/Anruf. (Im Verlauf eines Abends kann das recht viel Geld geben.)
Das Schweizer Fernsehen (wie andere Sender auch) umgeht das Lotteriegesetz mit der angebotenen Möglichkeit, per WAP gratis teilnehmen zu können. Ein Bundesgerichtsentscheid im 2006 hat dieses Vorgehen abgesegnet und damit einen Entscheid des Statthalteramts Zürich rückgängig gemacht.
Für eine Teilnahme per WAP sind aber für den allergrössten Teil der Zuschauer die technischen Hürden viel zu gross. Viele Mobiltelefone, auch zum Beispiel das iPhone, haben keine WAP-Unterstützung. Die Technologie hat sich nicht durchgesetzt und ist bereits abgelöst durch mobiles Web.
Sollen die Sender nun jahrzehntelang Gewinnspiele anbieten können, bei denen man nicht gratis teilnehmen kann, nur weil das Gratisangebot auf einer Technologie, die im letzten Jahrtausend einmal als Zukunft angepriesen wurde, beschränkt ist?
Kassensturz, das solltest du anprangern!
Gesetzgeber, einschreiten bitte!
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